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Das heißt, alle den Kesseltauschbonus betreffenden Anträge, die ab dem 1.1.2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, werden nach den neuen Regelungen für den Kesseltauschbonus bewilligt.
Der Bonus für den gleichzeitigen Austausch eines Heizkessels bei Solarkollektoranlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung (bisher 375 Euro) entfällt.
Die Kombination Solarkollektoranlage und Biomassekessel bzw. effiziente Wärmepumpe ist von dieser Regelung nicht betroffen: Wie bisher beträgt der Kombinationsbonus 750 Euro.
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