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Heizsysteme für die Zukunft

Achtung Förderrreform ab 21. Juli 2026

Haben Sie bereits eine BzA (Bestätigung zum Antrag)?

Wenn ja, kann der Antrag nur noch bis zum 20. Juli 2026 nach den aktuellen Förderbedingungen gestellt werden. Wir zeigen Ihnen, ob es sich für Sie lohnt, jetzt schnell zu handeln. 

 

Gut zu wissen: Neue BzA können aktuell nicht mehr erstellt werden.

 

Kein Zeitdruck beim Einbau: Liegt Ihnen bereits eine gültige BzA vor und stellen Sie den Förderantrag bis zum 20. Juli 2026, kann das Vorhaben nach der KfW-Zusage innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden.

Förderreform ab 21. Juli 2026

Förderung für Ihr neues Heizsystem

Eine neue Heizung ist eine Investition für viele Jahre. Staatliche Förderprogramme helfen dabei, die Kosten zu reduzieren. Das bleibt auch mit der Förderreform so. Da die Förderung bis 2030 spürbar zurückgeht, kann es sinnvoll sein, die Modernisierung frühzeitig anzugehen.

Zum 21. Juli 2026 treten neue Regelungen in Kraft. Einige Förderbausteine werden angepasst, andere neu strukturiert. Gleichzeitig bleiben attraktive Zuschüsse erhalten.


Welche Förderung für Sie möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem geplanten Heizsystem ab. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.

Unsere Heizsysteme sind

zukunftssicher
jederzeit erweiterbar
modular
förderfähig

So entwickeln sich die Förderbausteine

Die Grundförderung bleibt bestehen. Beim Einkommensbonus ergeben sich für viele Haushalte sogar bessere Möglichkeiten. Andere Förderbestandteile werden schrittweise reduziert. Dazu zählen die förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus. Wer eine Heizungsmodernisierung plant, sollte den zeitlichen Verlauf deshalb frühzeitig berücksichtigen

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Wichtige Einschränkungen der neuen Bedingungen

  • Wechsel zwischen erneuerbaren Einzelheizungen voraussichtlich nicht förderfähig
  • Wechsel von Fernwärme zur Einzelheizung voraussichtlich nicht förderfähig
  • Klima- und Einkommensbonus nur für selbstnutzende Eigentümer

Ab sofort sind neben Besitzern selbstgenutzter Einfamilienhäuser auch Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind sowie Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemein­schafts­eigentum umgesetzt werden. Mehr dazu unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsfoerderung/

Wie hoch fällt die Förderung in Zukunft aus?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Höhe der Förderung hängt neben dem geplanten Heizsystem auch vom Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder ab. Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft, wie sich die Förderung entwickeln kann.

 

foerdertabelle@3x

Klimafreundliches Heizen: Das gilt seit 1. Januar 20241

Bauantrag ab dem 1.1.2024

Neubau

Bauantrag ab dem 1.1.2024
Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien

Im Neubaugebiet

Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien
Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien spätestens ab 2026

Außerhalb eines Neubaugebietes

Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien spätestens ab 2026
Bestand

Bestand


Kein Heizungstausch vorgeschrieben

Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren

Kein Heizungstausch vorgeschrieben
Es gelten pragmatische Übergangslösungen.* Bereits jetzt auf Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und Förderung nutzen.

Heizung ist kaputt – Keine Reparatur möglich

Es gelten pragmatische Übergangslösungen.* Bereits jetzt auf Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und Förderung nutzen.

Unsere Beispiele basieren auf der Förderung eines Gebäudes mit einer Wohneinheit.

1)  www.energiewechsel.de/beg

2) BEG 2024 – Antragsstellung ab 27.02.2024

3) Klimageschwindigkeitsbonus – bis 31.12.2028 20%, ab 01.01.2029 gestaffelt fallende Prozentpunkte – für den Ausbau alter Ölkessel, Nachtspeicherheizungen, Kohlekessel, Gasetagenheizungen oder Gas-/Biomasseheizungen (Die Gas-/Biomasseheizung muss mindestens 20 Jahre alt sein). Nach dem Umbau darf kein fossiler Energieträger (Gas/Öl/Kohle) zum Heizen verwendet werden. Bei Biomasseanlagen muss eine Solarthermie, Wärmepumpe oder Solarstromanlage eingebaut werden. Förderung nur für selbstgenutzten Wohnraum.

4) Einkommensbonus für Haushalte mit einem Haushaltseinkommen von maximal 40.000 brutto. Förderung nur für selbstgenutzten Wohnraum.

5) Für Erdreich-Wärmepumpen und Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (Propan) gibt es zusätzlich + 5 % Förderung.

6) Für die Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Biomasse wird ein Zuschlag gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 (bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 % im Normzustand [273 K, 1013 hPa]) einhalten.
Der Zuschlag wird für Biomasseanlagen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt und beträgt 2 500 Euro

SOLVIS entwickelt effiziente Hybridheizsysteme mit erneuerbaren Energien und integrierter Warmwassertechnik seit über 30 Jahren in Braunschweig.

Nutzen Sie unseren praktischen Generator und erhalten Sie sofort im Anschluss Ihr persönliches Heizkonzept inklusiver aller Fördermöglichkeiten direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

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Förderung

Durch das vorzeitige Ende der Ampel-Regierung und einem Regierungswechsel ist es möglich, dass die Rekordförderung von bis zu 21.000 Euro pro Heizungswechsel anschließend nicht vollumfänglich fortgeführt wird. Um noch von bis zu 70 Prozent Förderung zu profitieren, empfiehlt es sich, jetzt auf eine effiziente Heizlösung zu wechseln.