Förderung 2024
Unsere Heizsysteme sind
So wird klimafreundliches Heizen gefördert:
Das gilt ab 1. Januar 20241
Seit Mittwoch, dem 25. September 2024, haben Handwerksbetriebe die Möglichkeit, ihre Bestätigung nach Durchführung („BnD“) bei der KfW hochzuladen. Damit können sie die ordnungsgemäße und fachgerechte Umsetzung der Maßnahme gemäß den im Antrag gemachten Angaben bestätigen. Mit der erhaltenen Bestätigung nach Durchführung-Identifikationsnummer („BnD-ID“) können Privatkunden anschließend die Auszahlung des Zuschusses beantragen. Jede BnD erhält eine eindeutige Identifikationsnummer (BnD-ID) und ist für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig. Den Prozessablauf der Förderung ansehen.
30% Grundförderung
Für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen.
Das hilft dem Klima und die Betriebskosten bleiben stabiler im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen.
Klimageschwindigkeits-Bonus3
Bis 31.12.2028: 20%
Ab 01.01.2029: gestaffelt fallende Prozentpunkte
Für den frühzeitigen Umstieg auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028. Gilt für den Austausch von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen sowie von Gas- und Biomasseheizungen (mindestens 20 Jahre alt).
30% Einkommensbonus4
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.
Bis zu 70% Gesamtförderung
Die Förderungen können auf bis zu 70% Gesamtförderung addiert werden und ermöglichen so eine attraktive und nachhaltige Investition.
Emissions-Minderungsbonus6
Für Feuerungsanlagen für feste Biomasse. 2.500 Euro (unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Kosten), wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten
Ab sofort sind neben Besitzern selbstgenutzter Einfamilienhäuser auch Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden. Mehr dazu unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsfoerderung/
Wie funktioniert die KfW-Förderung? Hier geht es zum Prozessablauf.
Klimafreundliches Heizen: Das gilt ab 1. Januar 20241
Neubau
Im Neubaugebiet
Außerhalb eines Neubaugebietes
Bestand
Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren
Heizung ist kaputt – Keine Reparatur möglich
Das kann für Ihre Förderung bedeuten:2
Ganz gleich, für welches Heizsystem Sie sich entscheiden, der maximale Fördersatz liegt immer bei 70 %.
Solarwärme: 30 % Grundförderung + ggf. 30 % Einkommensbonus4
Wärmepumpe: 30 % Grundförderung + 5 % Bonus5 + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus3 + ggf. 30 % Einkommensbonus4
Biomasse: 30 % Grundförderung + ggf. 20 % Klimageschwindigkeitsbonus3 + ggf. 30 % Einkommensbonus4 + ggf. 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag6
Förderfähige Kosten Heizung: 30.000 € für 1. Wohneineheit (WE) / je 15.000 € für 2.-6. WE / je 8.000 ab 7. WE
Profitieren Sie beim Kauf unserer Produkte von der Förderung:
Austausch einer Gas- oder Ölheizung gegen Gas-/Ölheizung mit Solar:
Grundförderung (30%): 5.400 € (SolvisBen) bis 9.000 € (SolvisMax)
Klimageschwindigkeitsbonus5: 0 € (da weiter mit Gas/Öl geheizt wird)
Einkommensbonus4 (30%): 5.400 € (SolvisBen) bis 9.000 € (SolvisMax)
Fördersumme 10.800 € (SolvisBen) und 18.000 € (SolvisMax)
Austausch einer Gas- oder Ölheizung gegen eine Gas-/Ölheizung mit Wärmepumpe:
Grundförderung (30%): 9.000 € (SolvisBen und SolvisMax)
Klimageschwindigkeitsbonus5: 0 € (weil weiter mit Gas/Öl geheizt wird)
Einkommensbonus4 (30%): 9000 € (SolvisBen und SolvisMax)
Fördersumme 18.000 € (SolvisBen und SolvisMax)
Austausch einer Gas- (älter 20 Jahre) oder Ölheizung gegen Wärmepumenheizung:
Grundförderung (30%): 9.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus5 (20%): 6.000 €
Einkommensbonus4 (30%): 9.000 €
Fördersumme maximal 70%: 21.000 €
Austausch einer Gas- (älter 20 Jahre) oder Ölheizung gegen Pelletheizung:
Grundförderung (30%): 9.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus5 (20%): 6.000 €
Einkommensbonus4 (30%): 9.000 €
Fördersumme maximal 70%: 21.000 €
+ 2.500 € Emissions-Minderungsbonus6 (unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Kosten)
Unsere Beispiele basieren auf der Förderung eines Gebäudes mit einer Wohneinheit.
2) BEG 2024 – Antragsstellung ab 27.02.2024
3) Klimageschwindigkeitsbonus – bis 31.12.2028 20%, ab 01.01.2029 gestaffelt fallende Prozentpunkte – für den Ausbau alter Ölkessel, Nachtspeicherheizungen, Kohlekessel, Gasetagenheizungen oder Gas-/Biomasseheizungen (Die Gas-/Biomasseheizung muss mindestens 20 Jahre alt sein). Nach dem Umbau darf kein fossiler Energieträger (Gas/Öl/Kohle) zum Heizen verwendet werden. Bei Biomasseanlagen muss eine Solarthermie, Wärmepumpe oder Solarstromanlage eingebaut werden. Förderung nur für selbstgenutzten Wohnraum.
4) Einkommensbonus für Haushalte mit einem Haushaltseinkommen von maximal 40.000 brutto. Förderung nur für selbstgenutzten Wohnraum.
5) Für Erdreich-Wärmepumpen und Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (Propan) gibt es zusätzlich + 5 % Förderung.
6) Für die Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Biomasse wird ein Zuschlag gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 (bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 % im Normzustand [273 K, 1013 hPa]) einhalten.
Der Zuschlag wird für Biomasseanlagen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt und beträgt 2 500 Euro