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Förderung 2024

Unsere Heizsysteme sind

zukunftssicher
jederzeit erweiterbar
modular
förderfähig

So wird klimafreund­­liches Heizen gefördert:
Das gilt ab 1. Januar 20241

Icon Grundförderung

30% Grundförderung

Für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen.
Das hilft dem Klima und die Betriebskosten bleiben stabiler im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen.

Geschwindigkeitsbonus

Klimageschwindigkeits-Bonus3

Bis 31.12.2028: 20%

Ab 01.01.2029: gestaffelt fallende Prozentpunkte

Für den frühzeitigen Umstieg auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028. Gilt für den Austausch von Öl-, Kohle- oder Nacht­speicher­heizungen sowie von Gas- und Biomasseheizungen (mindestens 20 Jahre alt).

Einkommens abhängiger Bonus

30% Einkommensbonus4

Für selbstnutzende Eigentüme­rinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamtein­kommen unter 40.000 Euro pro Jahr.

Gesamtförderung

Bis zu 70% Gesamtförderung

Die Förderungen können auf bis zu 70% Gesamtförderung addiert werden und ermöglichen so eine attraktive und nachhaltige Investition.

Schutz für Mieterinnen und Mieter

Emissions-Minderungsbonus6

Für Feuerungsanlagen für feste Biomasse. 2.500 Euro (unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Kosten), wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten

Klimafreundliches Heizen: Das gilt ab 1. Januar 20241

Bauantrag ab dem 1.1.2024

Neubau

Bauantrag ab dem 1.1.2024
Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien

Im Neubaugebiet

Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien
Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien spätestens ab 2026

Außerhalb eines Neubaugebietes

Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien spätestens ab 2026
Bestand

Bestand


Kein Heizungstausch vorgeschrieben

Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren

Kein Heizungstausch vorgeschrieben
Es gelten pragmatische Übergangslösungen.* Bereits jetzt auf Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und Förderung nutzen.

Heizung ist kaputt – Keine Reparatur möglich

Es gelten pragmatische Übergangslösungen.* Bereits jetzt auf Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und Förderung nutzen.

Das kann für Ihre Förderung bedeuten:2

Ganz gleich, für welches Heizsystem Sie sich entscheiden, der maximale Fördersatz liegt immer bei 70 %.

Solarwärme: 30 % Grundförderung + ggf. 30 % Einkommensbonus4

Wärmepumpe: 30 % Grundförderung + 5 % Bonus5 + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus3 + ggf. 30 % Einkommensbonus4

Biomasse: 30 % Grundförderung + ggf. 20 % Klimageschwindigkeitsbonus3 + ggf. 30 % Einkommensbonus4 + ggf. 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag6

Förderfähige Kosten Heizung: 30.000 € für 1. Wohneineheit (WE) / je 15.000 € für 2.-6. WE / je 8.000 ab 7. WE

Profitieren Sie beim Kauf unserer Produkte von der Förderung:

Austausch einer Gas- oder Ölheizung gegen Gas-/Ölheizung mit Solar:

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Grundförderung (30%): 5.400 € (SolvisBen) bis 9.000 € (SolvisMax)
Klimageschwindigkeitsbonus5: 0 € (da weiter mit Gas/Öl geheizt wird)
Einkommensbonus4 (30%): 5.400 € (SolvisBen) bis 9.000 € (SolvisMax)
Fördersumme 10.800 € (SolvisBen) und 18.000 € (SolvisMax)

Austausch einer Gas- oder Ölheizung gegen eine Gas-/Ölheizung mit Wärmepumpe:

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Grundförderung (30%): 9.000 € (SolvisBen und SolvisMax)
Klimageschwindigkeitsbonus5: 0 € (weil weiter mit Gas/Öl geheizt wird)
Einkommensbonus4 (30%): 9000 € (SolvisBen und SolvisMax)
Fördersumme 18.000 € (SolvisBen und SolvisMax)

Austausch einer Gas- (älter 20 Jahre) oder Ölheizung gegen Wärmepumenheizung:

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Grundförderung (30%): 9.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus5 (20%): 6.000 €
Einkommensbonus4 (30%): 9.000 €
Fördersumme maximal 70%: 21.000 €

Austausch einer Gas- (älter 20 Jahre) oder Ölheizung gegen Pelletheizung:

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Grundförderung (30%): 9.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus5 (20%): 6.000 €
Einkommensbonus4 (30%): 9.000 €
Fördersumme maximal 70%: 21.000 €
+ 2.500 € Emissions-Minderungsbonus6 (unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Kosten)

Unsere Beispiele basieren auf der Förderung eines Gebäudes mit einer Wohneinheit.

1)  www.energiewechsel.de/beg

2) BEG 2024 – Antragsstellung ab 27.02.2024

3) Klimageschwindigkeitsbonus – bis 31.12.2028 20%, ab 01.01.2029 gestaffelt fallende Prozentpunkte – für den Ausbau alter Ölkessel, Nachtspeicherheizungen, Kohlekessel, Gasetagenheizungen oder Gas-/Biomasseheizungen (Die Gas-/Biomasseheizung muss mindestens 20 Jahre alt sein). Nach dem Umbau darf kein fossiler Energieträger (Gas/Öl/Kohle) zum Heizen verwendet werden. Bei Biomasseanlagen muss eine Solarthermie, Wärmepumpe oder Solarstromanlage eingebaut werden. Förderung nur für selbstgenutzten Wohnraum.

4) Einkommensbonus für Haushalte mit einem Haushaltseinkommen von maximal 40.000 brutto. Förderung nur für selbstgenutzten Wohnraum.

5) Für Erdreich-Wärmepumpen und Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (Propan) gibt es zusätzlich + 5 % Förderung.

6) Für die Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Biomasse wird ein Zuschlag gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 (bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 % im Normzustand [273 K, 1013 hPa]) einhalten.
Der Zuschlag wird für Biomasseanlagen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt und beträgt 2 500 Euro

Diskussionsstand auf Basis der Richtlinien vom 21. Dezember 2023